Programm
Freitag, 11. September 2009
12:15 - 12:45
3. Keynote
"Meinungs- und Pressefreiheit nach 60 Jahren Grundgesetz"
Sechzig Jahre wird das Grundgesetz in diesem Jahr und die Schar der Gratulanten ist riesig. Zu Recht: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hat sich als einzigartige Erfolgsgeschichte erwiesen. Neben der Gewährleistung von Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, garantiert die Verfassung unveräußerliche Grundrechte, die notfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Die Grundrechte sind also nicht nur Programmsätze, sondern unmittelbar verbindliches und justiziables Recht und damit weit mehr als bloße Zielvorgaben für den Gesetzgeber. Dabei sind die Grundrechte für alle staatlichen Gewalten verbindlich, also für Exekutive und Judikative ebenso wie für den Gesetzgeber. Die Bürger dürfen darauf vertrauen, dass die grundrechtlichen Wertentscheidungen von allen staatlichen Gewalten beachtet werden, worüber die Verfassungsgerichtsbarkeit wacht.
Der in Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Meinungs- und Pressefreiheit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Einerseits ist sie eine zentrale grundrechtliche Freiheit für die Publikation von und den Zugang zu Nachrichten. Dadurch ermöglicht sie es den Menschen in vielen Fällen erst, sich zu orientieren und so zu entscheiden, wie sie ihr Leben in Freiheit ausgestalten wollen. Andererseits ist die Meinungs- und Pressefreiheit - zusammen mit der Garantie eines freien Rundfunks - eine fundamentale Voraussetzung für eine funktionierende und lebendige Demokratie. Auch die neuen elektronischen Medien, insbesondere das Internet, haben hierfür zunehmende Bedeutung erlangt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, legt dar, welche Ansprüche nach 60 Jahren grundgesetzlicher Erfahrung an eine umfassend verstandene Meinungs- und Pressefreiheit zu stellen sind, inwiefern sie mit anderen Rechtsgütern, insbesondere dem Persönlichkeitsrecht, im gesellschaftlichen und politischen Wandel abzuwägen ist und welche Herausforderungen sich daraus ergeben können.
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
Präsident, Bundesverfassungsgericht



